06085 987 84 10| info@ks-immoserv.de

  • slidebg2
  • slidebg2
  • slidebg2

Planerstellung/verwaltung

Flucht- und Rettungswegpläne

Wir gewährleisten die Erfüllung aller gesetzlichen Sicherheitsvorschriften, um Menschen im Schadensfall besser zu schützen und Sie gegen eventuelle Haftungsansprüchen abzusichern. Anwendung finden hierbei die einschlägige Norm DIN 23601 inklusive der nach ISO 7010 geforderten Rettungszeichen.

Flucht- und Rettungspläne können Leben retten. Sie erleichtern die Orientierung in Gefahrenfällen, indem sie durch eine vereinfachte Gebäudeskizze den Betroffenen schnell einen Weg ins Freie oder zu anderen lebensrettenden Orten weisen. Bei verschiedenen Gebäude- und Anlagearten besteht deshalb die gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen. Als Bestandteil des Brandschutzkonzeptes sind die Pläne in öffentlichen Bereichen und an Arbeitsplätzen gut sichtbar, dauerhaft anzubringen.

Falls Ihnen keine digitalen Objektpläne vorliegen, führen wir eine vollständige Digitalisierung bestehender Plansätze durch oder bieten die Anfertigung neuer Pläne an.

Nach einer Vorortbegehung und einem ausführlichen Beratungsgespräch erstellen wir für Sie, auf moderner Software basierend, einen rechtssicheren Flucht- und Rettungsplan

  • schnell
  • zuverlässig
  • professionell

Nachträgliche Aktualisierungen sind als Serviceleistung jederzeit preisgünstig möglich. Auf Wunsch erhalten Sie den Flucht- und Rettungswegplan in digitalisierter Form, als hochwertigen Farbausdruck, laminiert oder gerahmt.

Weiterführende Informationen über Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne geben Auskunft über:

  • Gebäudegrundriss und eventuelle Übersichtsskizze
  • Verhaltensregeln im Notfall oder Brandfall
  • Standort des Betrachters
  • Flucht- und Rettungswege, Lage der Notausgänge
  • Sammelstellen
  • Erste Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen

Den Rahmen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen bildet die Norm DIN ISO 23601. Ergänzt wird sie durch DIN EN ISO 7010, welche die zu verwendenden Sicherheitszeichen festlegt. Form und Farbe wiederum sind in ISO 3864-1 geregelt, während ISO 3864-3 die Gestaltung der grafischen Symbole vorschreibt. Weiter konkretisierende Vorgaben werden in den ASR getroffen.

Feuerwehrpläne

Der Feuerwehrplan dient Einsatzkräften zur schnelleren Orientierung innerhalb baulicher Anlagen. Er unterstützt sie wirkungsvoll bei der Planung und Durchführung von Lösch- bzw. Rettungsmaßnahmen, indem er durch seine vereinfachte Darstellung einen sofortigen Überblick über lokale Gegebenheiten ermöglicht.

Nach einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung erstellen wir unter Berücksichtigung

  • bundeslandspezifischer Vorschriften und
  • den Vorgaben der DIN 14095
  • sowie den von der örtlichen Feuerwehr geforderten Gestaltungsvorgaben

individuelle, auf Ihre Gebäude zugeschnittene Feuerwehrpläne und sorgen für eine fortlaufende Aktualisierung Ihrer Planzeichnungen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Feuerwehrpläne grundsätzlich einer baurechtlichen Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedürfen, diese Koordinationsaufgabe übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie.

Weiterführende Informationen über Feuerwehrpläne

Zum Schutz der Bürger fordert die Gesetzgebung für bestimmte gewerbliche und öffentliche Anlagen zwingend einen Feuerwehrplan und legt in Rahmen gebenden Vorschriften die bessere Verständlichkeit und Vereinheitlichung fest. Gerne bringen wir für Sie in Erfahrung, ob für Ihre bauliche Einrichtung ein Feuerwehrplan erforderlich ist.

Feuerwehrpläne bestehen aus einem stark reduzierten Lageplan (DIN A 3 oder DIN A 4) und den entsprechenden Geschosspläne der baulichen Einrichtung, ergänzt um spezifische Objektinformationen. Auf diese Weise geben sie unmittelbar Aufschluss über mögliche Angriffswege, Löscheinrichtungen, Gefahrenstellen sowie Ansammlungen brennbarer Materialien.

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten unterstützen im Notfall die Feuerwehr bei einer schnellen Lokalisierung des Brandortes bei Alarmierung durch die Brandmeldeanlage. Eine Feuerwehrlaufkarte bezeichnet ein Hinweisformular, welches der Feuerwehr im Alarmfall den Weg von der Brandmeldezentrale bis zum auslösenden Brandmelder aufzeigt. Sie fungiert als Hilfsmittel zur besseren Orientierung innerhalb baulicher Anlagen.

Nach einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung erstellen wir unter Berücksichtigung

Feuerwehrlaufkarten geben Aufschluss über:

  • Gebäudegrundriss
  • Laufwege zu der ausgelösten Meldegruppe
  • Feuerwehrschlüsseldepot
  • Gebäudezugang
  • Standort der Brandmeldezentrale

Aufzubewahren sind Feuerwehrlaufkarten griffbereit in einem Aufbewahrungskasten an der Brandmeldezentrale, bzw. in der Nähe der Brandmeldeanlage.

Um den Feuerwehreinsatz in gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen, wurde das Vorhandensein einer Feuerwehrlaufkarte zur Voraussetzung einer Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei den örtlichen Feuerwehren erhoben.

Bestuhlungspläne

Bieten Sie Ihren Gästen größtmögliche Sicherheit! Bestuhlungspläne werden durch die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder durch die Versammlungsstättenrichtlinie ( VStättR) der Bundesländer für bestimmte Veranstaltungsräumlichkeiten, die mehr als 200 Personen fassen, vorgeschrieben.

Hintergrund ist, den Betreibern und Veranstaltern eine Vorgabe der gesetzlich möglichen Bestuhlung in verschiedenen Varianten unter Einhaltung der erforderlichen Rettungswege zu geben.

Nach eingehender messtechnischer Analyse Ihrer Räumlichkeiten ermitteln wir für Sie das ideale Bestuhlungskonzept im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bitte berücksichtigen Sie, dass Bestuhlungspläne grundsätzlich einer Genehmigungspflicht durch die Bauaufsichtsbehörde unterliegen.

Verlassen Sie sich bei der Erstellung eines Bestuhlungsplans auf qualifizierte Spezialisten, die mit

  • den unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften,
  • verschiedenen Bestuhlungsarten (Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel),
  • Anforderungen an Rollstuhlplätze,
  • Notausgänge und
  • Rettungswege

Sonstige Technische Pläne

Desweiteren bieten wir Ihnen die Erstellung und Verwaltung von weiteren Technischen Plandokumenten an, wie z.B.

  • Hydrantenpläne
  • Abwasserpläne
  • Springklerpläne
  • Gefahrenabwehrpläne
  • Leitungspläne
  • sonstige Brandschutzpläne
  • Elektrotechnische Pläne
  • Digitalisierung von Bestandsplänen